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Wir übertreffen alle Erwartungen
unserer Kunden

KONKURSVERFAHREN UND SANIERUNG

Praxisbetreuer:

Rostyslav Pasyna

t.: (0312) 61-40-44

pazyna@k-collegium.com, colegium.colegium.1@gmail.com

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In der Gesellschaft und unter den Vertretern des Business hat sich die falsche Vorstellung gebildet, dass der Bankrott eine unbedingte Liquidation des Unternehmens und Unterbrechung der wirtschaftlichen Tätigkeit ist. Die Entwicklung der zwischenwirtschaftlichen Beziehungen und Implementierung der Rechte der Europäischen Union in die einheimische Gesetzgebung ändert die Vektoren und Aufgaben des Bankrottverfahrens. Für heute ist diese Prozedur keine Bewegung in nirgendwohin, sondern die “Säuberung”, “Behandlung” von Business.

Die Praxis des Konkursverfahrens stellt vor sich die Aufgabe, vor allem, der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit der Subjekte der Wirtschaftsführung, der Entwicklung, und nicht der Stilllegung; dass Geschäft auf das neue, höhere Entwicklungsniveau dank den krisenabwendenden Maßnahmen heranzuführen.

Die Juristen der Anwaltskanzlei „Kollegium“ haben viel Erfahrung in der Teilnahme an den Prozeduren der Sanierung der Schuldner und des Bankrotts, sowohl auf dem Stadium der außergerichtlichen Regelung, als auch im Laufe der gerichtlichen Verhandlung. Unsere Fachkräfte leisten Ihnen die qualifizierte Hilfe und bieten den Ausgang aus den komplizierten Situationen an, einschließlich:

– Die krisenabwendenden Maße – Entwicklung der Optimierungspläne der Geschäftsprozesse, Geschäftspläne, Bestimmung der Schwachstellen, Liquidation der verlustbringenden Bereiche, die Hilfe den Teilnehmern des Unternehmens nach seinem Ausschluss aus dem Zustand der Zahlungsunfähigkeit.

– Den Teilnehmern, den Gründern des Unternehmens – wenn sich der Geschäftsführer von der Erfüllung der Beschlüsse der Gesellschafter entzieht der Teilnehmer oder die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit bzw der Ergreifung des Unternehmens schafft und es unmöglich ist, ihn infolge der bürokratischen Hindernisse der Arbeitsgesetzgebung zu entlassen, stellt der Beschluss der Gesellschafter über die Veränderung des Systems der Verwaltungsorgane oder über die Eröffnung des Liquidationsverfahrens die Vollmachten der unerwünschten leitenden Personen des Unternehmens ein, die Vollmachten der Verwaltungsorgane gehen an die von den Gesellschaftern gegründeten neuen Verwaltungsorganen oder an die Liquidationskommission über. Im Folgenden, nach der Entlassung der Konfliktarbeiter, können diese Prozeduren laut dem Beschluss der Gesellschafter eingestellt werden und das Unternehmen mit dem neuen Geschäftsführer wird die normale wirtschaftliche Tätigkeit fortsetzen.

– Dem Unternehmensleiter – die zwischen den Verwaltungsorganen und die Teilnehmer der Gesellschaft entstehenden Konfliktsituationen werden in dem Konkursverfahren effektiv gelöst, wenn die Vollmachten der Gesellschafter zur Verwaltung des Letzten (des Unternehmens) erlöschen.

– Den Kreditoren des Unternehmens – beim Verzug der Schulden geht der Kreditor in der Regel das Gericht an und wartet dann bis der Staatliche vollziehende Dienst die Schuld einfordern wird. Die Erwartung kann Jahre dauern. In dieser Periode kann der Schuldner das ganze Eigentum verkaufen, und später nur die Arme ratlos ausbreiten – ich habe nichts. Das Konkursverfahren ist dynamischer – ab dem Datum der Bestimmung des Insolvenzverwalters darf der Schuldner das Eigentum nicht verkaufen oder es mit den Verpflichtungen infolge der gesetzgebenden Beschränkungen beschweren. Solches Verbot tritt dabei automatisch ab dem Datum der Verkündigung des Beschlusses über die Einleitung des Konkursverfahrens in Kraft. Außerdem ist das Konkursverfahren zeitbeschränkt – die Kreditoren sollen die ihnen gehörenden Geldmittel im Laufe von 6-24 Monaten ab dem Datum der Einleitung des Verfahrens bekommen. Jegliche Verschiebungen oder Stundungen der Schuldbegleichung sind nur nach Zustimmung der Kreditoren möglich.

– Dem Unternehmen-Schuldner – die Kreditoren des Unternehmens richten sich bei der Lösung der Begleichungsfrage der Kreditorenforderungen nur nach dem privaten Interesse – die eigenen Mittel zu bekommen. Die Interessen des Unternehmens – ihres Schuldners – interessieren sie nicht. Eine der Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters im Wettbewerbsprozess ist wiederum die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, Begleichung der Kreditorenforderungen mit den kleinsten Verlusten für den Schuldner oder ihre Verschiebung auf eine längere Frist.

– In den korporativen Streiten – das Konkursverfahren kann den Strich unter den beliebigen korporativen Streiten ziehen, denn nach der Einleitung des Falles über den Bankrott erlöschen in der Regel beliebige Streite über die korporativen Rechte und Verwaltung des Unternehmens.

Zur Erfüllung der erwähnten Aufgaben können wir Folgendes erledigen und an folgenden Maßnahmen teilnehmen:  

  • Krisenabweisende Verwaltung, Optimierung der Business-Prozesse;
  • Restrukturierung, Sanierung und Liquidierung der Unternehmen;
  • Schutzverfahren gegen den Kreditoren und unzuverlässigen Schuldnern;
  • Initiierung, Einleitung des Konkursverfahrens und umgekehrt – Ausschluss aus dem grundlos eingeleiteten Konkursverfahren;
  • Verlauf der Aktiva durch Organisierung und Durchführungen der Steigerung, Wettbewerbe, Umtausch von Aktiva gegen Passiva etc;

  • Erarbeitung und Einleitung der Sanationspläne, Business-Pläne, Schiedsvergleiche usw.

Kontakt informationen

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